Deutsche Arachnologische Gesellschaft e.V.

Der Verein - Ethikkodex

Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, einander bei arachnologischen Problemen uneigennützig zu unterstützen.

Sie verpflichten sich weiterhin, einander nicht zu übervorteilen, z.B. beim Verkauf von Spinnen und Skorpionen.

Beim Bestimmen von Spinnentieren für Vereinsmitglieder dürfen nur die tatsächlich entstandenen Unkosten (z.B. Gebühren für Literatur, Fotokopien, Porto- und Verpackungskosten, ggf. Chemikalien) in Rechnung gestellt werden.

Beim Sammeln von Spinnentieren sind die jeweiligen Bestimmungen der Behörden strikt zu beachten. Es sollen nur so viele Exemplare gefangen werden, wie für den jeweiligen wissenschaftlichen Zweck oder den Aufbau einer Zuchtgruppe unbedingt erforderlich sind. Das Leersammeln ganzer Biotope ist verwerflich und stellt einen Verstoß gegen die Satzung des Vereins dar.

Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, Hybride grundsätzlich nicht zu vermarkten oder unkontrolliert aus der Hand zu geben. Spätestens nach ihrem Tode sind Hybride dem ursprünglichen Züchter zurückzugeben, der sie dann unter Kennzeichnung einem Museum übereignet oder vernichtet.

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